Energieausweis
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Kompetenz in Planung + Ausführung
ENERGIEAUSWEIS
Mehr Transparenz auf dem Immobilien-
markt für Mieter, Käufer und Eigentümer
Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht.
Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder
der Waschmaschine achten Verbraucher
spätestens beim Kauf von Geräten. Zur
energetischen Qualität von Wohngebäuden
existieren allerdings häufig keine objektiven
Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des
Energiebedarfs in Deutschland für das
Heizen und die Warmwasseraufbereitung
in Haushalten aufgewendet wird.
Abhilfe schafft der Energieausweis. Er soll
für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt
sorgen und allen Marktteilnehmern verlässliche
Informationen über den Energiebedarf und die
energetische Qualität von Gebäuden liefern.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen,
mieten oder pachten möchte, kann so ver-
schiedene Immobilien unkompliziert miteinander
vergleichen und bekommt mit dem Energie-
ausweis eine wichtige Orientierungs- und
Entscheidungshilfe an die Hand.
Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres
Gebäudes planen, stellt der Energieausweis
eine kostengünstige Erstberatung dar. Er
erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert
Informationen über den energetischen Zustand
des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung
grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage
konkreter Modernisierungsempfehlungen im
Energieausweis können weitere ausführliche
Energieberatungen aufbauen oder Maßnahmen
direkt beauftragt werden.
Um das Vertrauen aller Marktteilnehmer in den
Energieausweis zu sichern und die Qualität von
Energieausweisen insgesamt zu steigern, hat die
dena ein Gütesiegel für Energieausweise für Wohn-
gebäude eingeführt. Die Anforderungen der dena an
die Qualifikation der Aussteller sowie an die Qualität
des Energieausweises gehen über die gesetzlichen
Vorgaben hinaus. Das dena-Gütesiegel garantiert
Eigentümern sowie Miet- und Kaufinteressenten einen
Energieausweis von hoher Qualität. ...
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 am 1.Oktober
2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude
in Deutschland ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei
Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohn-
gebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind,
Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere
Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend
auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude
gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit
mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann
ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.
Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im
Jahr 2002 eingeführt.
Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu
einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz
werden. Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald
so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben
werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen
längst Praxis ist.
Quelle: www.dena.de